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Als Unternehmer und Geschäftsführer können Sie unvorbereitete mit strafrechtlichen Aspekten (z.B. Untreue, (Eingehungs-) Betrug, Insolvenzverschleppung, Sozialversicherungsbetrug, etc.) konfrontiert werden. Gerade im Bereich des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts liegt der Schwerpunkt der strafrechtlichen Ermittlungen und der zugrunde liegenden Straftatbestände regelmäßig im wirtschaftsrechtlichen Umfeld. Gerne wird Ihnen auch die Zusammenarbeit mit Ihrem Strafverteidiger oder einem unserer Kooperationspartner angeboten. Abgesehen vom Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht wird grundsätzlich
keine strafrechtliche Beratung vorgenommen. Wenn Sie es wünschen,
kann jedoch Kontakt zu einem kompetenten Strafverteidiger hergestellt
werden.
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