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Die Mandatierung im Vorfeld eines Insolvenzantrages dient regelmäßig dem Versuch einer Abwendung der drohenden Insolvenz. Hier kann durch Kontaktaufnahme mit den Gläubigern häufig eine außergerichtliche Einigung gefunden werden, welche durch Restrukturierung des Unternehmens und Coaching des Managements zum Erfolg führt. Scheitern die außergerichtlichen Sanierungsbemühungen, so
gilt der Insolvenzantrag vorzubereiten und eine Haftung der Organe möglichst
zu vermeiden. Viele Unternehmer werden festgestellt haben, dass gerade
in einer solchen Krisensituation die bisherigen Berater sich aus dem
Beratungsverhältnis zurückziehen, da ein Unternehmen vor dem
Insolvenzantrag "bereits abgeschrieben" ist. In vielen Fällen
kann ein Insolvenzverfahren jedoch als Chance betrachtet werden, sich
von Altem bewusst zu trennen und einen Neuanfang zu wagen. Dies gilt
insbesondere unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer
Fortführungsgesellschaft oder der Vorbereitung eines Insolvenzplans
sowie unter Beachtung möglicher Haftungsfallen.
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