Wirtschaftsmediation (2)

Der Gang zum Wirtschaftsmediator kommt immer in den Fällen in Betracht, in denen entweder ein Konflikt vertraulich behandelt, Zeit und Kosten gespart werden müssen oder eine weitere Zusammenarbeit für die Beteiligten wichtig ist.

Aus diesem Grunde bietet sich die Wirtschaftsmediation insbesondere in Konfliktfällen zwischen Konzernunternehmen, in Familiengesellschaften, Erbengemeinschaften, zwischen verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens oder langfristigen Geschäftspartnern an.

So besteht z.B. im außergerichtlichen Sanierungsverfahren häufig die Situation, dass der Schuldner seine wirtschaftliche Lage vertraulich behandeln muss und seine Gläubiger kein Interesse an der Veröffentlichung ihrer Zugeständnisse an den Schuldner haben.

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