Gesellschaftsrecht (2)

Insbesondere im Streit zwischen Gesellschaftern oder unter Konzernunternehmen können Konfliklösungsmechanismen herangezogen werden, welche diesem sensiblem Thema gerecht werden. So kann durch Streitschlichtung, Mediation oder die Einschaltung eines Schiedsgerichts versucht werden, den Konflikt zeitnah, kostengünstig und insbesondere vertraulich beizulegen.

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