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Die Beratung im Bereich des Gesellschaftsrechts umfasst sowohl das Personen- als auch das Kapitalgesellschaftsrecht. Von der Gründung bis zur Liquidation oder Insolvenz besteht erheblicher Beratungsbedarf. Aufgrund vertiefter Kenntnis im Steuerrecht (Fachanwalt für Steuerrecht) finden auch die vielfältigen steuerlichen Probleme Beachtung und können mit Hilfe Ihres Steuerberaters umschifft werden. Sofern es erwünscht ist, kann auch von unserer Seite ein Steuerberater oder eine Unternehmensberatung herangezogen werden. Die Kanzlei ist mit dem Zusammenschluss, Erwerb und Verkauf von Unternehmen
oder Unternehmensteilen ("Mergers & Acquisitions") im
mittelständischen Bereich nicht nur durch die insolvenzrechtliche
Tätigkeit vertraut. Als steuerrechtlich ausgerichtete Kanzlei (Fachanwalt
für Steuerrecht) können auch steuerliche Aspekte bei der Gestaltung
von Gesellschaftsverträgen entsprechend berücksichtigt werden. |
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